Kosten

 

Team­bil­de­ne Maß­nah­men / Füh­rungs­kräf­te Semi­nar

Per­so­nal­ent­wick­lung mit Pfer­den

Kos­ten je nach Grup­pen­grö­ße und Semi­nar­zeit.

Ich berei­te Ihnen ger­ne ein unver­bind­li­ches Ange­bot vor.

Geschenk­gut­schei­ne:

Den gewünsch­te Gut­schein sen­de ich per Post zu Ihnen; und ist nach Aus­stel­lungs­ter­min 2 Jah­re gül­tig.
Im Anschluss kann der Beschenk­te per Tel. oder Mail den Ter­min mit mir ver­ein­ba­ren.

 

Kostenübernahme

Die Kos­ten für die Reit­the­ra­pie­sit­zun­gen wer­den in den meis­ten Fäl­le pri­vat bezahlt. In Son­der­fäl­len kann die Reit­the­ra­pie auch von der Pfle­ge­kas­se, Sozi­al­amt oder dem Jugend­amt über­nom­men wer­den.

Die Pfle­ge­kas­se kann nach §45b SGB XII in man­chen Fäl­len die Reit­the­ra­pie­kos­ten abrech­nen. Reit­the­ra­pie wird dann als nied­rig­schwel­li­ges Betreu­ungs­an­ge­bot bzw. als qua­li­täts­si­chern­de Betreu­ungs­leis­tung ange­se­hen. Hier­für ist im Vor­feld ein Pfle­ge­gut­ach­ten mög­lich.

Das Jugend­amt  über­nimmt nach §35a SGBV III  manch­mal auch die Kos­ten der Reit­the­ra­pie wenn ein För­der­be­darf und ein Ärzt­li­ches Gut­ach­ten besteht. Dann wäre die Reit­the­ra­pie eine Hil­fe zur Erzie­hung.

Eben­so kann das Sozi­al­amt im Rah­men der Wie­der­ein­glie­de­rungshil­fe die Kos­ten über­neh­men.

Grund­sätz­lich ist das The­ra­peu­ti­sche Rei­ten eine frei­wil­li­ge Leis­tung der Kos­ten­trä­ger. Einem Antrag soll­te mög­lichst eine ärzt­li­che Ver­ord­nung, Stel­lung­nah­me von the­ra­peu­ti­scher oder päd­ago­gi­scher Sei­te sowie das Ziel der The­ra­pie mit einem Aus­blick war­um es Reit­the­ra­pie ein soll­te bei­gefügt wer­den.

 

 

Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung